Lieferung und Abholung

1. Liefergebiet

Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Lieferungen ins Ausland sind nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der MAGO SWISS AG möglich.

2. Lieferfristen

2.1 Bestellungen werden in der Regel innerhalb von 2 bis 5 Werktagen bearbeitet. 2.2 Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine verbindliche Lieferfrist vereinbart wurde. 2.3 Die Nichteinhaltung einer Lieferfrist berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der MAGO SWISS AG vorliegt.

3. Lieferung

3.1 Die Lieferung erfolgt ausschliesslich mit dem eigenen Fuhrpark der MAGO SWISS AG. 3.2 Eine Lieferung erfolgt grundsätzlich erst ab einem Mindestbestellwert von CHF 500.00. 3.3 Ab einem Bestellwert von CHF 500.00 erfolgt die Lieferung kostenlos innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. 3.4 Bestellungen unter einem Bestellwert von CHF 500.00 werden nicht geliefert.

4. Abholung

4.1 Bestellungen unter dem Mindestbestellwert können kostenlos am Lager der MAGO SWISS AG abgeholt werden. 4.2 Die Abholung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung während der üblichen Geschäftszeiten. 4.3 Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen Beauftragten gilt die Lieferung als erfolgt.

5. Annahme der Lieferung

5.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung zum vereinbarten oder angekündigten Zeitpunkt entgegenzunehmen. 5.2 Kann eine Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat (z. B. falsche Adresse oder Abwesenheit), nicht erfolgen, behält sich die MAGO SWISS AG vor, einen neuen Liefertermin zu vereinbaren. Allfällige zusätzliche Kosten können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr für die Ware geht auf den Käufer über:
  • bei Lieferung mit dem Fuhrpark der MAGO SWISS AG mit der Übergabe der Ware am Lieferort
  • bei Abholung mit der Übergabe der Ware am Lager der MAGO SWISS AG

7. Transportschäden

7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt sofort auf sichtbare Schäden oder Mängel zu überprüfen. 7.2 Allfällige Schäden oder Abweichungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich bei der MAGO SWISS AG gemeldet werden. 7.3 Später gemeldete Transportschäden können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.